Lebenslagen
     Leben mit einer Behinderung
          2. Leistungen zur Teilhabe
               2.2. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Integrationsprojekte

Integrationsprojekte sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen (Integrationsunternehmen) oder unternehmensinterne Betriebe (Integrationsbetriebe) oder Abteilungen (Integrationsabteilungen) zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Teilhabe an einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt – ohne eine entsprechende Eingliederung – auf besondere Schwierigkeiten stößt. Sie werden aus Mitteln der Ausgleichsabgabe (VB) gefördert.

Integrationsprojekte können finanzielle Leistungen für Aufbau, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung einschließlich betriebswirtschaftliche Beratung und für besonderen Aufwand erhalten. Bei den Integrationsprojekten handelt es sich um eine durch das Schwerbehindertenrecht geregelte Form der Beschäftigung für schwerbehinderte Menschen, die rechtlich dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuzurechnen ist, faktisch aber eine Brücke zwischen den Werkstätten für behinderte Menschen (LL) (WfbM) und dem allgemeinen Arbeitsmarkt darstellt.

Zielgruppen

Integrationsprojekte sollen insbesondere folgende Gruppen von besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen beschäftigen und auch qualifizieren:

  • Schwerbehinderte Menschen mit geistiger oder seelischer Behinderung oder einer schweren Körper-, Sinnes- oder Mehrfachbehinderung. Dabei muss sich die Behinderung für eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt außerhalb eines Integrationsprojektes besonders nachteilig auswirken.
  • Schwerbehinderte Menschen, die nach zielgerichteter Vorbereitung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) oder in einer psychiatrischen Einrichtung für einen Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt in Betracht kommen.
  • Schwerbehinderte Abgänger von Sonderschulen mit der Aussicht auf eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Aufgaben

Integrationsunternehmen beschäftigen mindestens 25 Prozent schwerbehinderte Menschen der Zielgruppe. Ihr Anteil an allen beschäftigten Mitarbeitern soll aber 50 Prozent nicht übersteigen. Die Integrationsprojekte haben folgende Aufgaben:

  • Sie bieten den schwerbehinderten Menschen Beschäftigung und arbeitsbegleitende Betreuung an, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Fort- und Weiterbildung oder Gelegenheit zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen.
  • Sie unterstützen die schwerbehinderten Mitarbeiter bei der Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und bieten vorbereitende Maßnahmen für eine Beschäftigung in einem Integrationsprojekt.